AGB

Nannen's Friesenhäuser

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Der Beherbungsvertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung eines Ferienhauses vom Gast oder einem Dritten bestellt und von uns bestätigt wurde. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.

2. Der Abschluß des Beherbungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.

3. Am Anreisetag steht dem Gast das reservierte Ferienhaus ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Nimmt ein Gast das bestellte Ferienhaus nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Dabei müssen nur tatsächliche Einsparungen abgezogen werden.

4. Die Einsparungen des Betriebes betragen erfahrungsgemäß 10 %.

5. Kann der Gastgeber das nicht in Anspruch genommene Ferienhaus anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen.

6. Reklamationen können nur insoweit geltend gemacht werden, wenn sie sofort nach ihrem Auftreten gemeldet werden, d.h. dem Beherbungsbetrieb Gelegenheit zur Beseitigung des Mangels gegeben wird. Eine beim Auschecken vorgebrachte Reklamation, die evtl. noch zu beseitigen gewesen wäre, kann nicht anerkannt werden.

7. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung des auf dem Parkplatz des Ferienhauses abgestellten Fahrzeugs wird keine Haftung übernommen.

8. Die Preise für die Ferienhäuser gelten pro Haus und Tag. Die Mehrwertsteuer ist enthalten. Die ortsübliche Kurtaxe ist zusätzlich vor Ort zu entrichten. Die Bezahlung aller Kosten wird bar bei Anreise erbeten.
 
9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungütig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.

10. Erfüllungs- und Gerichtsstand  ist Norden.
 
 
Stand November 2020

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